AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Daniela Michelini – The Hair & Make-up Artist Agency,
- Gegenstand und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Leistungen von Daniela Michelini – The Hair & Make-up Artist Agency, Am Hain 4, 81739 München (nachfolgend: die Agentur) gegenüber dem Auftraggeber, nämlich Kreation und Umsetzung von Make-Up- und Hairstylings gemäß der zwischen den Parteien einzelvertraglich näher geregelten Vereinbarungen.
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen mit dem Auftraggeber, wenn und soweit mit diesem nicht im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss elektronisch zur Verfügung und danach nicht gesondert zur Verfügung übersandt. Sie sind lediglich in der jeweils aktuellen Version über die Homepage der Agentur abrufbar. Es wird daher dringend empfohlen, diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen auszudrucken.
- Definitionen
- Event ist der vom Auftraggeber der Agentur bekanntgegebene, zeitlich und örtlich abgrenzbare Anlass des Auftrages.
- Styling bezeichnet die Gesamtheit der vereinbarten Leistungen der Agentur, also sowohl Make-Up- als auch Hairstylings.
- Tages- und Stundensätze
Die Agentur ist in Tages- und Stundensätzen zu vergüten, deren Höhe die Parteien einzelvertraglich regeln.
- Sonn- und Feiertage
Als Sonn- und Feiertage gelten sowohl die am Ort der Leistungserbringung geltenden als auch bayerische allgemeine Feiertage.
- Vertragsschluss
- Der konkrete Leistungsgegenstand der Agentur werden vorvertraglich in Textform oder im Rahmen eines Vorgesprächs zwischen Agentur und Auftraggeber festgelegt. Die Ergebnisse werden von der Agentur in einem Angebot zusammengefasst.
- Ein verbindlicher Vertrag über die Erbringung von Leistungen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt erst zustande, wenn dieser einschließlich aller wesentlichen Leistungen und Gegenleistungen durch die Agentur bestätigt wird. Dies gilt auch, soweit die Agentur dem Auftraggeber Leistungen zuvor in Text- oder Schriftform „angeboten“ hat. Angebote der Agentur erfolgen stets freibleibend, d.h. sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots an den Auftraggeber dar. § 311 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
- Pflichten der Agentur
Soweit nicht einzelvertraglich abweichend geregelt, umfassen die vertraglichen Pflichten der Agentur die folgenden Leistungen:
- Beratungsleistungen
Die Agentur berät den Auftraggeber bei der Realisierung des Stylings.
- Umsetzung
Die Agentur fertigt nach dem Ergebnis des Vorgesprächs das Styling bzw. die darin besprochene Anzahl der Stylings an.
- Werkleistungen
Soweit Werkleistungen zu den Leistungspflichten der Agentur gehören, gelten die §§ 631 ff. BGB, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
- Urheberrecht
- Stylings können dem Urheberrecht unterliegen. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, räumt die Agentur in diesem Fall dem Auftraggeber ldas einfache Nutzungsrecht zur umfassenden Nutzung im Rahmen des Events ein, d.h. insbesondere das Recht zur Nutzung im Rahmen der bühnenmäßigen Aufführung, sowie für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung im Rahmen von sämtlichen mit dem Event in direktem Zusammenhang stehenden Veröffentlichungen, wie etwa in Programmen, in der Werbung und in Zusammenhang mit der medialen Auswertung des Events über elektronische oder sonstige Medien. In diesem Rahmen wird, soweit zur Ausübung der eingeräumten Rechte notwendig, auch das Recht zur Unterlizenzierung eingeräumt.
- Bei jeder medialen Nutzung des Stylings ist gemäß § 13 UrhG die Agentur in folgender Form als Urheber des Stylings zu bezeichnen: „Styling: Daniela Michelini – The Hair & Make-up Artist Agency“. Dies gilt außerhalb medialer Nutzung nur dann, wenn auch andere kreative Beiträge entsprechend hervorgehoben werden.
- Die Rechteeinräumung steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt vollständiger Zahlung der Vergütung an die Agentur.
- Soweit durch die Agentur Styling-Vorschläge unterbreitet werden, die nicht zur Umsetzung gelangen, werden dem Auftraggeber ausdrücklich keine Nutzungsrechte eingeräumt.
- Weitere Bestimmungen zur Leistungserbringung
- Die Agentur hat die geschuldeten Leistungen nicht persönlich zu erbringen und wird in der Regel Stylistinnen einsetzen. Abweichungen hiervon sind nach Sinn und Zweck des Vertragsgegenstandes und, soweit erforderlich, ausdrücklich und in Textform zu vereinbaren.
- Der vertraglich geregelte zeitliche Aufwand für ein Styling ist verbindlich. Die Agentur ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit von Stylisten über die vereinbarten Zeitaufwände hinaus zu gewährleisten oder auf andere Art Vorkehrungen dafür zu treffen, dass der Auftraggeber Vorgaben kurzfristig ändert. Erklärt sich die Agentur nach Vertragsschluss in Textform bereit, eine Änderung in zeitlicher oder inhaltlicher Hinsicht zu akzeptieren, so gilt für die Vergütung die Ziff. 7.2.
- Mitwirkungs-)Pflichten des Auftraggebers
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- Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur alle Informationen bzw. Unterlagen und/oder sonstigen Materialien, die für die Vertragsdurchführung notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist ferner allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen und Informationen verantwortlich
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Agentur für die gesamte Laufzeit der Zusammenarbeit ein Ansprechpartner zur Verfügung steht. Angaben hierzu umfassen den Namen und die Kontaktdaten (insbesondere Telefonnummer, E-Mail-Adresse). Soweit die vorbezeichneten Angaben nicht im Rahmen des Vertragsschlusses in Textform ausgetauscht werden, hat der Auftraggeber jene unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitzuteilen. Änderungen sind der Agentur ebenfalls unverzüglich und in Textform anzuzeigen.
- Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe der Materialien zu Ziff. 5.1 beruhen, hat die Agentur nicht zu vertreten. Entsprechendes gilt für Ziff. 5.2.
- Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung bzw. Überlassung aller zuvor bezeichneten Materialien, die er der Agentur zur Verfügung gestellt hat, berechtigt zu sein. Sollte dies ungeachtet dessen nicht der Fall sein, stellt der Auftraggeber die Agentur im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
- alle organisatorischen und bürokratische Fragen haben weiterhin über Daniela Michelini zu laufen. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedarf am Tag des Auftrages die Make-up Artist zu kontaktieren. Die Nutzung der Kontaktdaten der Make-up Artist für eventuelle Folgebeauftragungen ist untersagt.
- Bei der Veröffentlichung von Beiträgen auf Social Media ist ausschließlich die Daniela Michelini Agency als verantwortliche Stelle zu markieren. Eine Markierung des Accounts der ausführenden Make-up Artist ist nicht gestattet.
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- Abnahme von Werkleistungen
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Werkleistungen unverzüglich nach Fertigstellung zu überprüfen und unverzüglich anzuzeigen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
- Der Auftraggeber kann auch in anderer Form, insbesondere durch schlüssiges Verhalten gegenüber der Agentur, die Abnahme der Leistung erklären. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Auftraggeber von den ihm unter Ziff. 4.4 eingeräumten Nutzungsrechten Gebrauch macht.
- Vergütung der Agentur, Zahlung
- Die Leistungen der Agentur, einschließlich sämtlicher Beratungsleistungen, der Erarbeitung von Entwürfen, Werkleistungen und Rechteeinräumungen, sind durch den Auftraggeber zu vergüten.
- Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Vergütung der Agentur nach Tages- und Stundensätzen, bei Überstunden zzgl. etwaiger Feiertagszuschläge gemäß gesondert vereinbarten Staffelungen. Über Tagessätze hinausgehende Aufwände werden stundenweise vergütet. Die Vergütung für die nach diesen Geschäftsbedingungen eingeräumten Nutzungsreche ist enthalten.
- Ist eine pauschale Vergütung vereinbart und werden nach Vertragsschluss durch den Auftraggeber zusätzliche Leistungen der Agentur in Auftrag gegeben, sind diese ebenfalls nach Ziff. 7.2 zu vergüten. Die Agentur wird den Auftraggeber auf den Umstand, dass es sich um eine gesonderte Leistung handelt, hinweisen.
- Basiert die Vereinbarung, wegen einer Schätzung des Zeitaufwands der Agentur,auf einer pauschalen Vergütung und wurde die Aufwandsschätzung dem Auftraggeber vor Vertragsschluss in Textform zur Kenntnis gegeben, so richtet sich die Vergütung von zeitlichen Mehraufwänden ebenfalls nach Ziff. 7.1, es sei denn, die Mehraufwände sind durch die Agentur zu vertreten.
- Soweit nicht anders vereinbart, ist die vereinbarte Pauschalvergütung nach Rechnungsstellung wie folgt vom Auftraggeber an die Agentur zu zahlen:
Aufwand bis zu 2 Tagessätzen | Abrechnung nach Leistungserbringung |
Aufwand zwischen 2 und 5 Tagessätzen | Vorauszahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Aufwände, im Übrigen nach Leistungserbringung |
Aufwand größer als 5 Tagessätze | Vorauszahlung in Höhe von 70% der vereinbarten Aufwände, im Übrigen nach Leistungserbringung |
- Soweit nach der Staffel zu Ziff. 7.5 oder aufgrund einzelvertraglicher Regelung zwischen den Parteien eine Vorauszahlungspflicht besteht, ist diese bis spätestens eine Woche vor dem Event zu bewirken. Die Agentur kann ihre Leistungserbringung von der Bewirkung der Vorauszahlungen abhängig machen. Soweit sie beabsichtigt, von ihrem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, wird sie den Auftraggeber mit angemessener Frist in Textform hierauf hinweisen.
- Zahlungsverzug tritt mit Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ein, ohne dass es hierzu einer gesonderten Mahnung bedarf.
- Sämtliche Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Reisekosten und Auslagen
- Der Auftraggeber erstattet der Agentur die Kosten für Reisen von Mitarbeitern, die zwecks Durchführung und Erfüllung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind, wenn diese außerhalb Münchens zu erbringen sind. Hierauf hat der Auftraggeber einen angemessenen Vorschuss zur Kostendeckung zu leisten. Eine Absprache diesbezüglich erfolgt mit angemessenem zeitlichem Vorlauf.
- Die Agentur und die von ihr beauftragten Stylisten sind in der Art der An- und Abreise frei. Soweit nicht anders vereinbart, hat die Agentur bei Reisen mit der Bahn nach Möglichkeit Anspruch auf Fahrkarten der 2. Klasse zzgl. Sitzplatzreservierung. Bei Reisen mittels PKW werden die Kosten anhand 0,70 €/km berechnet. Bei weiteren Reisen als 500 km hat die Agentur Anspruch auf Inanspruchnahme des Flugverkehrs.
- Die Geltendmachung von Übernachtungskosten liegen im Ermessen der Agentur. Zu erstatten sind sie jedoch stets ab einer Anreise von 150 km zum Erfüllungsort und wenn entweder
- der Zeitaufwand der Leistungserbringungen 10 Zeitstunden inkl. Pausen übersteigt oder
- die Anreise zum Ort der Leistungserbringung vor 6 Uhr beginnen müsste.
- Soweit nicht anders vereinbart, sind Reisetage mit 50% des Tagessatzes zu vergüten.
- Herstellung von Bildmaterial für eigene Werbezwecke; Nennung des Auftraggebers
Die Agentur ist berechtigt, am Auftragsort Bildmaterial ihrer Stylings anzufertigen oder anfertigen zu lassen und das Material in der Eigenwerbung für sich – z.B. Internetauftritte (Webseite und Social-Media-Kanäle), Sedcards, Print – zu nutzen. Sie ist auch berechtigt, in der Eigenwerbung den Auftraggeber und Informationen zum Event zu nennen. Sie ist ferner berechtigt, den beteiligten Stylisten diese Nutzung zu erlauben. Sie wird dabei die Interessen des Auftraggebers wahren und ggf. die Einwilligungen von den abzubildenden Personen gesondert einholen. Die vorstehende Regelung gilt nicht, soweit der Auftraggeber unverzüglich nach Vertragsschluss einer entsprechenden Nutzung widerspricht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Agentur darauf hinzuweisen, soweit einer Herstellung und/oder Nutzung von Bildmaterial grundsätzliche Hindernisse entgegenstehen.
- Haftung
Soweit vorstehend nicht anders geregelt, gelten folgende Haftungsregelungen:
- Für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei Schäden, die unter eine durch die Agentur gewährte Garantie oder Zusicherung fallen, haftet diese nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur auf Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden und nur, soweit eine Pflicht deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht hätte und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (Kardinalpflicht), durch die Auftragnehmerin, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verletzt worden ist.
- Im Übrigen ist eine Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- Kündigung des Vertragsverhältnisses
- Ordentliche Kündigung
Der Auftraggeber kann das Vertragsverhältnis jederzeit ordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform.
- Kündigung vor Ausführungsbeginn
10.2.1 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag mindestens 15 Tage vor dem geplanten Ausführungsbeginn, so entfällt die vereinbarte Vergütung.
10.2.2 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag zwischen 7 und 14 Tagen vor dem geplanten Beginn der Ausführung der Leistungen der Agentur, so hat er 25% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
10.2.3 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag zwischen 3 und 6 Tagen vor dem geplanten Beginn der Ausführung der Leistungen der Agentur, so hat er 50% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
11.2.2 Kündigt der Auftraggeber weniger als 2 Tage vor dem geplanten Beginn der Ausführung der Leistungen der Agentur, so hat er 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Die Agentur muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
Unabhängig von dem Schicksal der Vergütung hat der Auftraggeber der Agentur im Kündigungsfall bereits angefallene Reise- und Übernachtungskosten zu erstatten.
- Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Schlussbestimmungen
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien gilt allein deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit dem Auftraggeber andere Sprachversionen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt werden, dient dies allein der Information des Auftraggebers. Allein verbindlich ist die deutschsprachige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Textformerfordernis
Nebenabreden und sämtliche Vertragserklärungen zu dieser Vereinbarung bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB). Etwaig dieser Vereinbarung entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden durch die Auftragnehmerin nicht anerkannt und nicht Vertragsbestandteil.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine oder sollten mehrere der vorgenannten Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen unbeschadet dessen ihre Gültigkeit.
Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
2.2.2023